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Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme

EGFL: Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve

In jedem Haushaltsjahr werden die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Freibetrag von 2.000 Euro überschreiten um ca. 1,5% gekürzt. Diese Mittel stehen zur Finanzierung von gezielten Maßnahmen im Falle einer Krise im Agrarsektor zur Verfügung. Werden die Mittel nicht genutzt, weil keine Krise vorlag oder Krisenmaßnahmen über andere Quellen finanziert wurden, erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, im folgenden Haushaltsjahr eine Erstattung in Höhe des gekürzten Beitrags. Wird die Krisenreserve nur zum Teil genutzt, erfolgt die Erstattung anteilig.

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