EU-Fischereiförderung
Warum muss die Fischerei von Staats wegen reglementiert werden? Die Antwort lautet: weil die lebenden Ressourcen sowohl des Meeres wie der Binnengewässer nicht beliebig und unbegrenzt reproduzierbar sind und deswegen auf das Gleichgewicht zwischen Fangkapazitäten und vorhandenen Ressourcen geachtet werden muss.
Wie die Landwirtschaft gehört auch die Seefischerei in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Man spricht deshalb auch von einer "Gemeinsamen Fischereipolitik", abgekürzt "GFP". Mit Hilfe der GFP reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Wohle der Allgemeinheit und speziell der Fischer und der Verbraucher.
Dies vollzieht sich in vier großen Bereichen, nämlich
- der Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen, in der Seefischerei vor allem durch die Gestaltung der Flottenstruktur, die Festsetzung von Fangmengen, die Begrenzung der Fangtätigkeit, den Erlass technischer Vorschriften (z.B. zur Gestaltung der Fanggeräte oder zur Ausweisung von Schutzgebieten) und durch die Kontrolle der Fangtätigkeit,
- durch strukturpolitische Maßnahmen zur Unterstützung der Bereiche Fischerei und Aquakultur bei der Anpassung ihrer Ausstattung und ihrer Organisationsform an die Anforderungen, die sich durch knappe Ressourcen und Marktlage ergeben. In diesem Bereich erfolgt die Unterstützung durch die Gemeinschaft über den Europäischen Fischereifonds (EFF);
- der Aufrechterhaltung eines Marktes für Fischereierzeugnisse durch eine gemeinsame Marktorganisation, in dem Angebot und Nachfrage in einem ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen,
- der Gestaltung guter internationaler Beziehungen durch den Abschluss von Fischereiabkommen mit Drittstaaten und die Mitarbeit in internationalen oder regionalen Fischereiorganisationen.
Die GFP wird alle 10 Jahre einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Das ist zuletzt im Jahre 2002 erfolgt. Das Ergebnis der Überprüfung war, die GFP einer Reform zu unterziehen und dabei insbesondere Belange des Umweltschutzes stärker in den Vordergrund zu rücken, um dem Ziel einer ökologisch verträglichen und ökonomisch vernünftigen Fischerei näher zu kommen.
Dies soll vor allem durch den Abbau von Überkapazitäten bei den Flotten, durch die Anwendung schonenderer Fangmethoden und ein verbessertes Fischereimanagement und strikterer Beachtung der wissenschaftlichen Empfehlungen geschehen. Kernstücke eines verbesserten Managements sind:
- Mehrjährige Wiederauffüllungs- und Bewirtschaftungspläne,
- Anwendung des Vorsorge- und Ökosystemansatzes,
- Verbesserung der Kontrolle,
- Stärkere Einbeziehung aller Beteiligten (insbesondere Fischer, Verarbeitungsindustrie, Verbraucher- und Umweltverbände) in die Entscheidungsprozesse.
Zur Weiterentwicklung der Fischereistruktur – an der Küste wie auch im Binnenland - werden von der EU finanzielle Mittel im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Fischereifonds bereit gestellt.
