Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme
EGFL: Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve
In jedem Haushaltsjahr werden die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe, die mehr als 2.000 Euro Direktzahlungen erhalten, um ca. 1,5% gekürzt. Diese Mittel stehen zur Finanzierung von gezielten Maßnahmen im Falle einer Krise im Agrarsektor zur Verfügung. Werden die Mittel nicht genutzt, weil keine Krise vorlag oder Krisenmaßnahmen über andere Quellen finanziert wurden, erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, im folgenden Haushaltsjahr eine Erstattung in Höhe des gekürzten Beitrags. Wird die Krisenreserve nur zum Teil genutzt, erfolgt die Erstattung anteilig.