Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme
EGFL: Ausfuhrerstattungen
Ausfuhrerstattungen wurden im Fall von Marktstörungen oder spezifischen Problemen des Marktes in der EU an Unternehmen gezahlt, um den Unterschied zwischen Binnenmarkt- und Weltmarktpreis auszugleichen und so die Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse zu ermöglichen. Bei der 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Jahr 2015 wurde die Abschaffung der Ausfuhrerstattungen beschlossen, für Industrieländer mit sofortiger Wirkung. Soweit Zahlungen aufgelistet sind, handelt es sich um Altfälle.