Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme
EGFL: Kleinerzeugerregelung
Die Betriebsinhaber können freiwillig an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Ihr Anspruch auf Direktzahlungen (Basisprämie, Umverteilungsprämie und ggf. Junglandwirteprämie) wird dadurch auf maximal 1.250 Euro pro Jahr begrenzt. Sie sind von der Cross-Compliance und den Greening-Verpflichtungen befreit.